Beleidigungsdelikte

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    In Deutschland regelt das Strafgesetzbuch (StGB) verschiedene Formen von Beleidigungsdelikten.

    Relevant sind vor allem die §§ 185 bis 187 StGB. Nachfolgend sind die wichtigsten Beleidigungsdelikte aufgeführt:

     

    1. Einfache Beleidigung (§ 185 StGB):
      • Eine einfache Beleidigung liegt vor, wenn jemand in einer die Menschenwürde verletzenden Weise ehrverletzende Äußerungen tätigt.

    2. Üble Nachrede (§ 186 StGB):
      • Verleumdung liegt vor, wenn jemand über eine andere Person unwahre Tatsachenbehauptungen verbreitet, die deren Ruf schädigen.

    3. Verleumdung (§ 187 StGB):
      • Die Verleumdung geht einen Schritt weiter als die üble Nachrede. Hier werden bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen verbreitet, um den Ruf einer Person zu schädigen.

    Strafmaß und Rechtsfolgen: 

    Für die einfache Beleidigung sieht das Gesetz eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr vor. In der Regel kann die einfache Beleidigung bspw. nach Verfahrenseinstellung auch als Ordnungswidrigkeit behandelt und mit einer Geldbuße geahndet werden. Verleumdung und üble Nachrede können mit Freiheitsstrafe bis zu zwei bzw. fünf Jahren bestraft werden.

    Verteidigungsmöglichkeiten:.
    Wenn Sie mit dem Vorwurf der Beleidigung konfrontiert werden, gibt es verschiedene Möglichkeiten der Verteidigung:

    1. Rechtfertigung: Wenn die Äußerung wahr ist oder auf Tatsachen beruht, die als wahr erwiesen werden können, kann dies eine Verteidigung sein.
    2. Schuldausschließungsgründe: Es können Umstände vorliegen, die die Schuldfähigkeit beeinflussen, wie zum Beispiel Notwehr oder Notstand.
    3. Mangelnde Ehrverletzung: Es muss nachgewiesen werden, dass die Äußerung geeignet ist, die Ehre des Betroffenen zu verletzen.

    Wie Sie sich gegen Beleidigungsdelikte verteidigen können:
    Es ist wichtig, rechtzeitig rechtlichen Rat von einem Anwalt einzuholen, um Ihre spezifische Situation zu besprechen und die besten Verteidigungsmöglichkeiten zu evaluieren. Ein Rechtsanwalt kann Ihnen helfen, Ihre Rechte zu verstehen und angemessen auf die Anschuldigungen zu reagieren Dabei kann es auch sinnvoll sein, wenn Sie auch Opfer einer Beleidigung oder Verleumdung geworden sind, sich zu wehren:

    Strafanzeige:
    Sie können bei der Polizei Anzeige erstatten, die Staatsanwaltschaft entscheidet dann, ob sie ein Strafverfahren einleitet.

    Privatklage:
    Alternativ können Sie als Privatperson beim Amtsgericht eine Privatklage wegen Beleidigung oder übler Nachrede einreichen. Dies ist allerdings nur in bestimmten Fällen möglich.

    Zivilrechtliche Schritte:
    Neben strafrechtlichen Konsequenzen können Sie auch zivilrechtliche Schritte einleiten und Schadenersatzansprüche geltend machen.

    Gütliche Einigung:
    In einigen Fällen ist eine gütliche Einigung außergerichtlich möglich, z.B. durch eine Entschuldigung oder eine Vereinbarung über Schadenswiedergutmachung.

    Es ist jedenfalls ratsam, sich bei Beleidigungsdelikten von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen.

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