Hausfriedensbruch

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    Hausfriedensbruch begangen

    In Deutschland ist der Hausfriedensbruch im Strafgesetzbuch (StGB) in § 123 geregelt. Der Gesetzestext lautet

    § 123 StGB – Hausfriedensbruch:

    1. Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in einen zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmten umschlossenen Raum widerrechtlich eindringt oder, wenn er dort unbefugt verweilt, sich auf die Aufforderung des Berechtigten nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
    2. Ebenso wird bestraft, wer sich unbefugt an einem Ort aufhält, zu dem er nicht befugt ist, insbesondere in einem Fahrzeug, Luftfahrzeug, Schiff oder Eisenbahnwagen.


    Folgen des Hausfriedensbruchs
    Die Strafe für Hausfriedensbruch ist im Gesetz festgelegt:

    • Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.

    Das genaue Strafmaß hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Schwere der Tat, dem angerichteten Schaden oder Vorstrafen. Wichtig ist, dass Hausfriedensbruch eine Straftat ist und dementsprechend strafrechtlich geahndet werden kann.

    Wenn Sie des Hausfriedensbruchs beschuldigt werden, ist es ratsam, sich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann Ihnen helfen, die genauen Umstände Ihres Falles zu beurteilen, Ihre Rechte zu erläutern und eine geeignete Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Kontaktieren Sie uns gerne für eine kostenlose Erstberatung.

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