Fahren ohne Fahrerlaubnis

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    Fahren ohne Fahrerlaubnis ist in Deutschland eine Straftat und wird nach § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) geahndet.
    Die genauen Folgen hängen von den Umständen des Einzelfalls und der individuellen Situation ab, typischerweise können jedoch folgende Sanktionen drohen:

    • Strafverfahren: Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat und kann strafrechtlich verfolgt werden. Dies kann zu einer Geldstrafe oder – insbesondere im Wiederholungsfall – zu einer Freiheitsstrafe führen.
    • Beschlagnahme des Fahrzeugs: Ihr Fahrzeug kann im Rahmen eines Strafverfahrens oder zur Gefahrenabwehr beschlagnahmt werden.
    • Fahrverbot: Wenn Sie zwischenzeitlich eine Fahrerlaubnis erworben haben (und vorher ohne Fahrerlaubnis gefahren sind) oder wenn Sie trotz Fahrverbot gefahren sind, kann ein Fahrverbot verhängt oder sogar die Fahrerlaubnis entzogen werden, d.h. Sie dürfen für eine bestimmte Zeit kein Fahrzeug führen.
    • Wiedererteilung der Fahrerlaubnis: Nach einer Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis müssen Sie sich unter Umständen um die Erteilung oder Wiedererteilung der Fahrerlaubnis kümmern. Dies kann mit zusätzlichen Kosten und Auflagen – z.B. einer MPU – verbunden sein.

    In jedem Fall ist es wichtig zu wissen, dass das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis in Deutschland schwerwiegende rechtliche Konsequenzen haben kann. Sollten Sie sich in einer solchen Situation befinden, ist es ratsam, sich umgehend von einem auf Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten zu lassen. Wir informieren Sie im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung über Ihre Rechte, helfen Ihnen bei der Entwicklung einer Verteidigungsstrategie und begleiten Sie durch das gerichtliche Verfahren.

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