Unfallflucht

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    Ihnen wird Unfallflucht oder auch Fahrerflucht vorgeworfen?

    Unfallflucht, auch Fahrerflucht genannt, bezeichnet das Verlassen des Unfallortes nach einem Verkehrsunfall, ohne die erforderlichen Pflichten zu erfüllen. Diese Pflichten umfassen regelmäßig folgende Gesichtspunkte:


    • Feststellung von Personenschäden: Nach einem Unfall ist es häufig erforderlich, festzustellen, ob Personen verletzt wurden, und gegebenenfalls ärztliche Hilfe zu leisten.
    • Feststellung des Sachschadens: Die Höhe des Sachschadens muss festgestellt werden, um die notwendigen Maßnahmen einleiten zu können und dies beginnt bei Schäden ab 40 Euro aufwärts.
    • Feststellung der Personalien: Als Unfallbeteiligter sind Sie verpflichtet, ihre Personalien (Name, Adresse, Versicherungsdaten) am Unfallort feststellungsbereiten Personen (Geschädigter, Polizei etc.) anzugeben. Da bloße Hinterlassen der Daten (bspw. einer Visitenkarte am Auto des Geschädigten) ohne Meldung (bspw. bei der Polizei) reicht regelmäßig nicht aus.


    Wenn Sie der Fahrerflucht beschuldigt werden, bedeutet dies, dass Sie angeblich einen Unfall hatten und sich vom Unfallort entfernt haben, ohne dieser Pflicht nachzukommen. Die Folgen einer Fahrerflucht können schwerwiegend sein und hängen von den Umständen des Vorfalls und den örtlichen Gesetzen ab.

    Mögliche Folgen bei Fahrerflucht sind


    • Strafrechtliche Verfolgung: In Deutschland ist Fahrerflucht eine Straftat, die mit Geldstrafen, Freiheitsstrafen oder beidem geahndet werden kann.
    • Führerscheinentzug: In vielen Fällen führt die Unfallflucht – gerade bei höheren Schäden – auch zum Entzug des Führerscheins führen.
    • Bußgeld: Neben strafrechtlichen Konsequenzen können auch Bußgelder verhängt werden.


    Wenn Sie der Fahrerflucht beschuldigt werden, ist es wichtig, sich umgehend anwaltlich beraten zu lassen. Ein Anwalt kann Sie darüber informieren, wie Sie sich am besten verteidigen, die Beweislage prüfen und Ihnen helfen, mit den rechtlichen Konsequenzen umzugehen. Es ist ratsam, sich an die Anweisungen des Anwalts zu halten und auf keinen Fall eigenständig Maßnahmen zu ergreifen, die die rechtliche Situation verschlechtern könnten. Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns sofort kostenfrei für eine Erstberatung, bevor es zu spät ist.

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    Dr. Hoog - Ihre Kanzlei für Verkehrsrecht und Schadenmanagement bei Verkehrsunfällen hat 4,90 von 5 Sternen 454 Bewertungen auf ProvenExpert.com