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Straf- und Bußgeldangelegenheiten

FAHREN OHNE VERSICHERUNG

    Fahren ohne Fahrerlaubnis

    Fahren ohne Fahrerlaubnis ist in Deutschland eine Straftat und wird nach § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) geahndet.

    Die genauen Folgen hängen von den Umständen des Einzelfalls und der individuellen Situation ab, typischerweise können jedoch folgende Sanktionen drohen:

    • Strafverfahren: Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat und kann strafrechtlich verfolgt werden. Dies kann zu einer Geldstrafe oder - insbesondere im Wiederholungsfall - zu einer Freiheitsstrafe führen.
    • Beschlagnahme des Fahrzeugs: Ihr Fahrzeug kann im Rahmen eines Strafverfahrens oder zur Gefahrenabwehr beschlagnahmt werden.
    • Fahrverbot: Wenn Sie zwischenzeitlich eine Fahrerlaubnis erworben haben (und vorher ohne Fahrerlaubnis gefahren sind) oder wenn Sie trotz Fahrverbot gefahren sind, kann ein Fahrverbot verhängt oder sogar die Fahrerlaubnis entzogen werden, d.h. Sie dürfen für eine bestimmte Zeit kein Fahrzeug führen.
    • Wiedererteilung der Fahrerlaubnis: Nach einer Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis müssen Sie sich unter Umständen um die Erteilung oder Wiedererteilung der Fahrerlaubnis kümmern. Dies kann mit zusätzlichen Kosten und Auflagen - z.B. einer MPU - verbunden sein.

    In jedem Fall ist es wichtig zu wissen, dass das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis in Deutschland schwerwiegende rechtliche Konsequenzen haben kann. Sollten Sie sich in einer solchen Situation befinden, ist es ratsam, sich umgehend von einem auf Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten zu lassen. Wir informieren Sie im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung über Ihre Rechte, helfen Ihnen bei der Entwicklung einer Verteidigungsstrategie und begleiten Sie durch das gerichtliche Verfahren.

    Fahren ohne Versicherungsschutz

    Das Fahren ohne gültige Kfz-Versicherung ist in Deutschland illegal und kann schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Die genauen Strafen/Konsequenzen können von Fall zu Fall variieren, aber hier sind einige allgemeine Konsequenzen und Schritte, die Sie erwarten können:

    • Strafverfolgung: Fahren ohne Versicherungsschutz gilt in Deutschland als Straftat und wird strafrechtlich verfolgt. Dies kann zu Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen führen, insbesondere wenn es zu einem Unfall mit Sach- oder Personenschaden kommt.
    • Stilllegung des Fahrzeugs: Die Behörden können Ihr Fahrzeug stilllegen, wenn Sie ohne gültigen Versicherungsschutz fahren. Das Fahrzeug darf dann nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen, bis eine gültige Versicherung abgeschlossen wurde.
    • Zwangsgeld: Neben Geldstrafen können zusätzliche Kosten wie ein Zwangsgeld anfallen, um das Fahrzeug wieder in den Verkehr zu bringen.




    Wenn Sie also ohne Versicherung erwischt werden, sollten Sie sofort handeln:

    • Versicherung abschließen: Schließen Sie sofort eine gültige Kfz-Versicherung ab und legen Sie die entsprechenden Unterlagen vor. Wurde Ihr Fahrzeug stillgelegt, müssen Sie es nach Abschluss einer gültigen Versicherung wieder zulassen. Dafür können zusätzliche Gebühren anfallen.
    • Lassen Sie sich rechtlich beraten: Wenden Sie sich umgehend an einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt.

    Wir beraten Sie kostenlos im Rahmen einer so genannten Erstberatung. Denn es ist wichtig zu wissen, welche konkreten Folgen der Verstoß hat und was Sie erwartet...

    Handy am Steuer

    In Deutschland ist die Benutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung verboten. Verstöße gegen diese Regelung gelten als Ordnungswidrigkeit und werden entsprechend geahndet. Das genaue Strafmaß hängt von den Umständen des Verstoßes ab.

    Hier einige mögliche Konsequenzen:

    • Bußgeld: Die Nutzung eines Mobiltelefons am Steuer ohne Freisprecheinrichtung wird in der Regel mit einem Bußgeld geahndet. Die genaue Höhe kann je nach Bundesland und Umständen variieren.
    • Punkte in Flensburg: In Deutschland gibt es das Punktesystem "Flensburger Verkehrssünderkartei". Punkte gibt es für Verstöße im Straßenverkehr. Telefonieren am Steuer kann mit Punkten in Flensburg geahndet werden.
    • Fahrverbot: Bei wiederholten Verstößen oder besonders gefährlichen Situationen kann ein Fahrverbot verhängt werden.
    • Verlängerung der Probezeit: Wenn Sie sich in der Probezeit befinden, kann diese verlängert werden.




    Es ist wichtig zu betonen, dass die genauen Strafen variieren können und von den Umständen des Verstoßes abhängen. Wenn Sie einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid erhalten, sollten Sie sich juristisch beraten lassen, ob alles mit rechten Dingen zugegangen ist und der Bescheid in Ordnung ist. Wenden Sie sich daher an einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt, um Punkte in Flensburg, Fahrverbote oder Probezeitverlängerungen zu vermeiden - wir helfen Ihnen sofort und die Erstberatung ist selbstverständlich kostenlos ....Achtung: Über 50 % der Bußgeldbescheide sind fehlerhaft!

    Geschwindigkeit / zu schnell gefahren

    Wenn Sie in Deutschland zu schnell gefahren sind und geblitzt wurden, können verschiedene Konsequenzen drohen. Die genauen Sanktionen hängen von der Geschwindigkeitsüberschreitung, dem konkreten Verstoß und eventuellen Voreintragungen in Flensburg ab.


    Hier einige mögliche Sanktionen:

    • Bußgeld: Die Höhe des Bußgeldes richtet sich nach der Geschwindigkeitsüberschreitung. Je schneller Sie gefahren sind, desto höher kann das Bußgeld ausfallen.
    • Punkte in Flensburg: Geschwindigkeitsüberschreitungen werden in der Regel mit Punkten in Flensburg geahndet. Ab einer bestimmten Punktzahl können weitere Maßnahmen wie ein Fahrverbot drohen.
    • Fahrverbot: Bei einer erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung kann ein Fahrverbot verhängt werden. Die Dauer des Fahrverbots richtet sich nach der Höhe der Überschreitung und eventuellen Vorbelastungen.
    • Aufbauseminar und Probezeitverlängerung: Bei besonders schwerwiegenden Verstößen kommen Maßnahmen wie ein Aufbauseminar und eine Probezeitverlängerung für Fahranfänger in Betracht.
    • Entzug der Fahrerlaubnis: Bei sehr schweren Verstößen oder wiederholten Geschwindigkeitsüberschreitungen kann die Fahrerlaubnis vorübergehend oder dauerhaft entzogen werden.




    Was Sie tun können:


    Lassen Sie den Bußgeldbescheid überprüfen: Viele Bußgeldbescheide sind fehlerhaft. Lassen Sie sich daher nach Erhalt eines Anhörungsbogens oder Bußgeldbescheids unbedingt von einem auf Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalts beraten. Er kann Ihnen helfen, den Bußgeldbescheid zu überprüfen und Einspruch einzulegen, wenn der Bescheid oder die Messung fehlerhaft sind. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung.

    Alkohol am Steuer

    Die Strafen für Alkohol am Steuer können in Deutschland erheblich sein. Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Strafen von verschiedenen Faktoren abhängen, wie z.B. der gemessenen Blutalkoholkonzentration (BAK), ob es sich um einen Erstverstoß handelt, ob es zu einem Unfall gekommen ist und anderen Umständen. Hier einige mögliche Konsequenzen

    • Geldbuße: In der Regel wird eine Geldbuße verhängt, deren Höhe vom Grad der Alkoholisierung abhängt.
    • Führerscheinentzug: Bei einer Trunkenheitsfahrt (ab 1,1 Promille oder ab 0,3 Promille bei Ausfallerscheinungen) wird in der Regel der Führerschein vorübergehend entzogen. Die Dauer ist von verschiedenen Faktoren abhängig.
    • Nachschulung und medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU): Je nach Schwere des Vergehens kann eine Nachschulung (Aufbauseminar) und eine MPU (umgangssprachlich "Idiotentest") angeordnet werden.
    • Strafanzeige: Ab einer bestimmten Blutalkoholkonzentration (1,1, Promille) oder bei schweren Verstößen (bspw. 0,3 Promille + Unfall) kann eine Strafanzeige erfolgen, die strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
    • Geld- oder Freiheitsstrafe: In besonders schweren Fällen (bsp. ab 1,1 Promille) können Geld- oder Freiheitsstrafen verhängt werden.
    • Neuerteilung der Fahrerlaubnis: Nach einem Führerscheinentzug ist in der Regel eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis erforderlich. Diese kann mit Kosten und Auflagen verbunden sein. Ab 1,6 Promille gibt es die Fahrerlaubnis nur mit MPU zurück.
    • Versicherungskosten: Die Kosten für die Kfz-Versicherung können erheblich steigen.

    Es ist wichtig zu betonen, dass Alkohol am Steuer in Deutschland schwerwiegende rechtliche Konsequenzen hat. Es wird dringend empfohlen, sich von einem auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt beraten zu lassen, um Ihre individuelle Situation zu besprechen und geeignete Schritte einzuleiten. Zögern Sie daher nicht uns umgehend zu kontaktieren, um eine kostenfreie Erstberatung und Einschätzung Ihrer Situation zu erhalten

    Drogen am Steuer

    Wenn Sie mit Drogen am Steuer erwischt werden, sind die rechtlichen Konsequenzen schwerwiegend und können je nach den Umständen des Einzelfalls unterschiedlich ausfallen. In Deutschland ist der Konsum von illegalen Drogen am Steuer gesetzlich streng geregelt. Hier einige mögliche straf- und bußgeldrechtliche Konsequenzen:

    • Führerscheinentzug: Drogen am Steuer führen in der Regel zu einem vorübergehenden Entzug der Fahrerlaubnis. Die Dauer hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
    • Bußgeld und Strafverfahren: Bußgelder und strafrechtliche Sanktionen können je nach Art der konsumierten Substanz, der Menge und den Umständen des Verstoßes verhängt werden.
    • Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU): Nach einem Drogendelikt kann eine MPU (umgangssprachlich "Idiotentest") angeordnet werden, um die Fahreignung zu überprüfen, bevor die Fahrerlaubnis wieder erteilt wird.
    • Aufbauseminar und Nachschulung: In bestimmten Fällen kann die Teilnahme an einem Aufbauseminar oder einer Nachschulung angeordnet werden.
    • Strafanzeige: Bei Fahrten unter Drogeneinfluss besteht die Möglichkeit einer Strafanzeige, die strafrechtliche Konsequenzen bis hin zu Geld- oder Freiheitsstrafen nach sich ziehen kann.
    • Neuerteilung der Fahrerlaubnis: Nach einem Entzug der Fahrerlaubnis ist in der Regel eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis erforderlich. Dies kann mit Kosten und Auflagen verbunden sein.

    Es ist wichtig zu betonen, dass Drogen am Steuer eine schwere Straftat darstellen, da sie die Verkehrssicherheit als erheblich gefährdet angesehen wird. Es wird dringend empfohlen, unverzüglich Rechtsrat bei einem auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt einzuholen, um die konkreten Folgen für die individuelle Situation zu besprechen und geeignete Schritte einzuleiten. Wir stehen dabei von Anfang an an Ihrer Seite und helfen Ihnen sofort. Fordern Sie noch heute bei uns Ihre kostenfreie Erstberatung an

    Personenschaden verursacht

    Wenn Sie in einen Unfall verwickelt waren, bei dem jemand verletzt oder getötet wurde, können die rechtlichen Folgen je nach den Umständen des Unfalls unterschiedlich sein. Nachstehend sind einige mögliche Folgen aufgeführt:

    1. Strafverfahren: Je nach den Umständen des Unfalls und Ihrem Verschulden können strafrechtliche Konsequenzen drohen. Diese können von einer Geldstrafe bis hin zu einer Freiheitsstrafe reichen, insbesondere wenn der Unfall auf Fahrlässigkeit, Trunkenheit am Steuer oder andere strafbare Handlungen zurückzuführen ist. Besonders schwerwiegend sind die Folgen natürlich, wenn der Unfall zum Tod eines Menschen geführt hat.
    2. Führerscheinmaßnahmen: Bei einem Unfall mit Personenschaden können die Strafverfolgungsbehörden oder die Führerscheinbehörde Maßnahmen ergreifen. Das kann ein Fahrverbot, eine Verlängerung der Probezeit oder sogar der Entzug der Fahrerlaubnis sein.
    3. Schadenersatz: Sie können verpflichtet werden, den durch den Unfall verursachten Schaden zu ersetzen. Dabei kann es sich um Arztkosten, Schmerzensgeld und andere finanzielle Aufwendungen handeln. Diese Kosten sind jedoch in der Regel durch die Kfz-Haftpflichtversicherung gedeckt.
    4. Zivilrechtliche Ansprüche: Der Geschädigte oder seine Versicherung können zivilrechtliche Ansprüche gegen Sie geltend machen. Dies kann zu finanziellen Forderungen führen, insbesondere wenn die Versicherungsprämie nicht oder nicht rechtzeitig gezahlt wurde. Problematisch wird es auch, wenn Sie bei dem Unfall eine Pflichtverletzung begangen haben (z.B. Trunkenheit am Steuer, Unfallflucht etc.) - dann kann es richtig teuer werden...
    5. Versicherungsrechtliche Konsequenzen: Ihr Versicherungsschutz kann sich ändern und Ihre Versicherungsbeiträge können steigen. Unter Umständen kann der Versicherungsvertrag gekündigt werden.




    Wichtig ist, dass die genauen Folgen von verschiedenen Faktoren abhängen, unter anderem vom Unfallhergang, der Schuldfrage oder dem Vorliegen von Obliegenheitsverletzungen. Wenn Sie in einen Unfall verwickelt waren, bei dem jemand verletzt wurde, ist es ratsam, unverzüglich rechtlichen Rat einzuholen. Ein auf Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt kann Ihnen helfen, die spezifischen Folgen Ihres Falles zu verstehen, und Sie bei den erforderlichen Schritten unterstützen. Kontaktieren Sie uns daher sofort nach jedem Unfall mit Personenschaden oder Todesfolge... Die Erstberatung ist wie immer kostenlos!

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    Fahren ohne Fahrerlaubnis

    Fahren ohne Fahrerlaubnis ist in Deutschland eine Straftat und wird nach § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) geahndet.

    Die genauen Folgen hängen von den Umständen des Einzelfalls und der individuellen Situation ab, typischerweise können jedoch folgende Sanktionen drohen:

    • Strafverfahren: Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat und kann strafrechtlich verfolgt werden. Dies kann zu einer Geldstrafe oder - insbesondere im Wiederholungsfall - zu einer Freiheitsstrafe führen.
    • Beschlagnahme des Fahrzeugs: Ihr Fahrzeug kann im Rahmen eines Strafverfahrens oder zur Gefahrenabwehr beschlagnahmt werden.
    • Fahrverbot: Wenn Sie zwischenzeitlich eine Fahrerlaubnis erworben haben (und vorher ohne Fahrerlaubnis gefahren sind) oder wenn Sie trotz Fahrverbot gefahren sind, kann ein Fahrverbot verhängt oder sogar die Fahrerlaubnis entzogen werden, d.h. Sie dürfen für eine bestimmte Zeit kein Fahrzeug führen.
    • Wiedererteilung der Fahrerlaubnis: Nach einer Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis müssen Sie sich unter Umständen um die Erteilung oder Wiedererteilung der Fahrerlaubnis kümmern. Dies kann mit zusätzlichen Kosten und Auflagen - z.B. einer MPU - verbunden sein.

    In jedem Fall ist es wichtig zu wissen, dass das Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis in Deutschland schwerwiegende rechtliche Konsequenzen haben kann. Sollten Sie sich in einer solchen Situation befinden, ist es ratsam, sich umgehend von einem auf Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten zu lassen. Wir informieren Sie im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung über Ihre Rechte, helfen Ihnen bei der Entwicklung einer Verteidigungsstrategie und begleiten Sie durch das gerichtliche Verfahren.

    Fahren ohne Versicherungsschutz

    Das Fahren ohne gültige Kfz-Versicherung ist in Deutschland illegal und kann schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Die genauen Strafen/Konsequenzen können von Fall zu Fall variieren, aber hier sind einige allgemeine Konsequenzen und Schritte, die Sie erwarten können:

    • Strafverfolgung: Fahren ohne Versicherungsschutz gilt in Deutschland als Straftat und wird strafrechtlich verfolgt. Dies kann zu Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen führen, insbesondere wenn es zu einem Unfall mit Sach- oder Personenschaden kommt.
    • Stilllegung des Fahrzeugs: Die Behörden können Ihr Fahrzeug stilllegen, wenn Sie ohne gültigen Versicherungsschutz fahren. Das Fahrzeug darf dann nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen, bis eine gültige Versicherung abgeschlossen wurde.
    • Zwangsgeld: Neben Geldstrafen können zusätzliche Kosten wie ein Zwangsgeld anfallen, um das Fahrzeug wieder in den Verkehr zu bringen.




    Wenn Sie also ohne Versicherung erwischt werden, sollten Sie sofort handeln:

    • Versicherung abschließen: Schließen Sie sofort eine gültige Kfz-Versicherung ab und legen Sie die entsprechenden Unterlagen vor. Wurde Ihr Fahrzeug stillgelegt, müssen Sie es nach Abschluss einer gültigen Versicherung wieder zulassen. Dafür können zusätzliche Gebühren anfallen.
    • Lassen Sie sich rechtlich beraten: Wenden Sie sich umgehend an einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt.

    Wir beraten Sie kostenlos im Rahmen einer so genannten Erstberatung. Denn es ist wichtig zu wissen, welche konkreten Folgen der Verstoß hat und was Sie erwartet...

    Handy am Steuer

    In Deutschland ist die Benutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung verboten. Verstöße gegen diese Regelung gelten als Ordnungswidrigkeit und werden entsprechend geahndet. Das genaue Strafmaß hängt von den Umständen des Verstoßes ab.

    Hier einige mögliche Konsequenzen:

    • Bußgeld: Die Nutzung eines Mobiltelefons am Steuer ohne Freisprecheinrichtung wird in der Regel mit einem Bußgeld geahndet. Die genaue Höhe kann je nach Bundesland und Umständen variieren.
    • Punkte in Flensburg: In Deutschland gibt es das Punktesystem "Flensburger Verkehrssünderkartei". Punkte gibt es für Verstöße im Straßenverkehr. Telefonieren am Steuer kann mit Punkten in Flensburg geahndet werden.
    • Fahrverbot: Bei wiederholten Verstößen oder besonders gefährlichen Situationen kann ein Fahrverbot verhängt werden.
    • Verlängerung der Probezeit: Wenn Sie sich in der Probezeit befinden, kann diese verlängert werden.




    Es ist wichtig zu betonen, dass die genauen Strafen variieren können und von den Umständen des Verstoßes abhängen. Wenn Sie einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid erhalten, sollten Sie sich juristisch beraten lassen, ob alles mit rechten Dingen zugegangen ist und der Bescheid in Ordnung ist. Wenden Sie sich daher an einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt, um Punkte in Flensburg, Fahrverbote oder Probezeitverlängerungen zu vermeiden - wir helfen Ihnen sofort und die Erstberatung ist selbstverständlich kostenlos ....Achtung: Über 50 % der Bußgeldbescheide sind fehlerhaft!

    Geschwindigkeit / zu schnell gefahren

    Wenn Sie in Deutschland zu schnell gefahren sind und geblitzt wurden, können verschiedene Konsequenzen drohen. Die genauen Sanktionen hängen von der Geschwindigkeitsüberschreitung, dem konkreten Verstoß und eventuellen Voreintragungen in Flensburg ab.


    Hier einige mögliche Sanktionen:

    • Bußgeld: Die Höhe des Bußgeldes richtet sich nach der Geschwindigkeitsüberschreitung. Je schneller Sie gefahren sind, desto höher kann das Bußgeld ausfallen.
    • Punkte in Flensburg: Geschwindigkeitsüberschreitungen werden in der Regel mit Punkten in Flensburg geahndet. Ab einer bestimmten Punktzahl können weitere Maßnahmen wie ein Fahrverbot drohen.
    • Fahrverbot: Bei einer erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung kann ein Fahrverbot verhängt werden. Die Dauer des Fahrverbots richtet sich nach der Höhe der Überschreitung und eventuellen Vorbelastungen.
    • Aufbauseminar und Probezeitverlängerung: Bei besonders schwerwiegenden Verstößen kommen Maßnahmen wie ein Aufbauseminar und eine Probezeitverlängerung für Fahranfänger in Betracht.
    • Entzug der Fahrerlaubnis: Bei sehr schweren Verstößen oder wiederholten Geschwindigkeitsüberschreitungen kann die Fahrerlaubnis vorübergehend oder dauerhaft entzogen werden.




    Was Sie tun können:


    Lassen Sie den Bußgeldbescheid überprüfen: Viele Bußgeldbescheide sind fehlerhaft. Lassen Sie sich daher nach Erhalt eines Anhörungsbogens oder Bußgeldbescheids unbedingt von einem auf Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalts beraten. Er kann Ihnen helfen, den Bußgeldbescheid zu überprüfen und Einspruch einzulegen, wenn der Bescheid oder die Messung fehlerhaft sind. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung.

    Alkohol am Steuer

    Die Strafen für Alkohol am Steuer können in Deutschland erheblich sein. Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Strafen von verschiedenen Faktoren abhängen, wie z.B. der gemessenen Blutalkoholkonzentration (BAK), ob es sich um einen Erstverstoß handelt, ob es zu einem Unfall gekommen ist und anderen Umständen. Hier einige mögliche Konsequenzen

    • Geldbuße: In der Regel wird eine Geldbuße verhängt, deren Höhe vom Grad der Alkoholisierung abhängt.
    • Führerscheinentzug: Bei einer Trunkenheitsfahrt (ab 1,1 Promille oder ab 0,3 Promille bei Ausfallerscheinungen) wird in der Regel der Führerschein vorübergehend entzogen. Die Dauer ist von verschiedenen Faktoren abhängig.
    • Nachschulung und medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU): Je nach Schwere des Vergehens kann eine Nachschulung (Aufbauseminar) und eine MPU (umgangssprachlich "Idiotentest") angeordnet werden.
    • Strafanzeige: Ab einer bestimmten Blutalkoholkonzentration (1,1, Promille) oder bei schweren Verstößen (bspw. 0,3 Promille + Unfall) kann eine Strafanzeige erfolgen, die strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
    • Geld- oder Freiheitsstrafe: In besonders schweren Fällen (bsp. ab 1,1 Promille) können Geld- oder Freiheitsstrafen verhängt werden.
    • Neuerteilung der Fahrerlaubnis: Nach einem Führerscheinentzug ist in der Regel eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis erforderlich. Diese kann mit Kosten und Auflagen verbunden sein. Ab 1,6 Promille gibt es die Fahrerlaubnis nur mit MPU zurück.
    • Versicherungskosten: Die Kosten für die Kfz-Versicherung können erheblich steigen.

    Es ist wichtig zu betonen, dass Alkohol am Steuer in Deutschland schwerwiegende rechtliche Konsequenzen hat. Es wird dringend empfohlen, sich von einem auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt beraten zu lassen, um Ihre individuelle Situation zu besprechen und geeignete Schritte einzuleiten. Zögern Sie daher nicht uns umgehend zu kontaktieren, um eine kostenfreie Erstberatung und Einschätzung Ihrer Situation zu erhalten

    Drogen am Steuer

    Wenn Sie mit Drogen am Steuer erwischt werden, sind die rechtlichen Konsequenzen schwerwiegend und können je nach den Umständen des Einzelfalls unterschiedlich ausfallen. In Deutschland ist der Konsum von illegalen Drogen am Steuer gesetzlich streng geregelt. Hier einige mögliche straf- und bußgeldrechtliche Konsequenzen:

    • Führerscheinentzug: Drogen am Steuer führen in der Regel zu einem vorübergehenden Entzug der Fahrerlaubnis. Die Dauer hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
    • Bußgeld und Strafverfahren: Bußgelder und strafrechtliche Sanktionen können je nach Art der konsumierten Substanz, der Menge und den Umständen des Verstoßes verhängt werden.
    • Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU): Nach einem Drogendelikt kann eine MPU (umgangssprachlich "Idiotentest") angeordnet werden, um die Fahreignung zu überprüfen, bevor die Fahrerlaubnis wieder erteilt wird.
    • Aufbauseminar und Nachschulung: In bestimmten Fällen kann die Teilnahme an einem Aufbauseminar oder einer Nachschulung angeordnet werden.
    • Strafanzeige: Bei Fahrten unter Drogeneinfluss besteht die Möglichkeit einer Strafanzeige, die strafrechtliche Konsequenzen bis hin zu Geld- oder Freiheitsstrafen nach sich ziehen kann.
    • Neuerteilung der Fahrerlaubnis: Nach einem Entzug der Fahrerlaubnis ist in der Regel eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis erforderlich. Dies kann mit Kosten und Auflagen verbunden sein.

    Es ist wichtig zu betonen, dass Drogen am Steuer eine schwere Straftat darstellen, da sie die Verkehrssicherheit als erheblich gefährdet angesehen wird. Es wird dringend empfohlen, unverzüglich Rechtsrat bei einem auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt einzuholen, um die konkreten Folgen für die individuelle Situation zu besprechen und geeignete Schritte einzuleiten. Wir stehen dabei von Anfang an an Ihrer Seite und helfen Ihnen sofort. Fordern Sie noch heute bei uns Ihre kostenfreie Erstberatung an

    Verbotenes Kraftfahrzeugrennen

    In Deutschland ist die Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen nach § 315d Strafgesetzbuch (StGB) strafbar. Ein "verbotenes Kraftfahrzeugrennen" liegt vor, wenn mehrere Kraftfahrzeuge auf Straßen oder anderen öffentlich zugänglichen Wegen ein Rennen veranstalten oder ein Kräftemessen veranstalten. Mögliche Konsequenzen sind

    1. Freiheitsstrafe: Die Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Bei schweren Verstößen, insbesondere wenn es zu Unfällen oder Verletzungen kommt, kann die Strafe höher ausfallen.
    2. Führerscheinentzug: In der Regel wird bei einer Verurteilung wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens der Führerschein entzogen. Die Dauer kann je nach den Umständen des Einzelfalls variieren.
    3. Einziehung des Fahrzeugs: Das Fahrzeug, das an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen teilgenommen hat, kann eingezogen werden.
    4. Geldstrafe: Neben der Freiheitsstrafe kann auch eine Geldstrafe verhängt werden.
    5. Eintragung in das Fahreignungsregister: Punkte im Fahreignungsregister (Flensburger Punktesystem) können die Folge sein, was weitere Konsequenzen wie ein Fahrverbot nach sich ziehen kann.

    Es ist wichtig zu betonen, dass verbotene Kraftfahrzeugrennen aus Gründen der Verkehrssicherheit als äußerst gefährlich angesehen werden. Die Strafen sollen abschreckend wirken und die große Gefahr verdeutlichen, die von solchen Rennen ausgeht. Es wird daher dringend empfohlen - sollten Sie mit einem solchen Vorwurf konfrontiert werden - sich von einem auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt beraten zu lassen, um Ihre individuelle Situation zu besprechen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung sofort - bevor es zu spät ist

    Personenschaden verursacht

    Wenn Sie in einen Unfall verwickelt waren, bei dem jemand verletzt oder getötet wurde, können die rechtlichen Folgen je nach den Umständen des Unfalls unterschiedlich sein. Nachstehend sind einige mögliche Folgen aufgeführt:

    1. Strafverfahren: Je nach den Umständen des Unfalls und Ihrem Verschulden können strafrechtliche Konsequenzen drohen. Diese können von einer Geldstrafe bis hin zu einer Freiheitsstrafe reichen, insbesondere wenn der Unfall auf Fahrlässigkeit, Trunkenheit am Steuer oder andere strafbare Handlungen zurückzuführen ist. Besonders schwerwiegend sind die Folgen natürlich, wenn der Unfall zum Tod eines Menschen geführt hat.
    2. Führerscheinmaßnahmen: Bei einem Unfall mit Personenschaden können die Strafverfolgungsbehörden oder die Führerscheinbehörde Maßnahmen ergreifen. Das kann ein Fahrverbot, eine Verlängerung der Probezeit oder sogar der Entzug der Fahrerlaubnis sein.
    3. Schadenersatz: Sie können verpflichtet werden, den durch den Unfall verursachten Schaden zu ersetzen. Dabei kann es sich um Arztkosten, Schmerzensgeld und andere finanzielle Aufwendungen handeln. Diese Kosten sind jedoch in der Regel durch die Kfz-Haftpflichtversicherung gedeckt.
    4. Zivilrechtliche Ansprüche: Der Geschädigte oder seine Versicherung können zivilrechtliche Ansprüche gegen Sie geltend machen. Dies kann zu finanziellen Forderungen führen, insbesondere wenn die Versicherungsprämie nicht oder nicht rechtzeitig gezahlt wurde. Problematisch wird es auch, wenn Sie bei dem Unfall eine Pflichtverletzung begangen haben (z.B. Trunkenheit am Steuer, Unfallflucht etc.) - dann kann es richtig teuer werden...
    5. Versicherungsrechtliche Konsequenzen: Ihr Versicherungsschutz kann sich ändern und Ihre Versicherungsbeiträge können steigen. Unter Umständen kann der Versicherungsvertrag gekündigt werden.




    Wichtig ist, dass die genauen Folgen von verschiedenen Faktoren abhängen, unter anderem vom Unfallhergang, der Schuldfrage oder dem Vorliegen von Obliegenheitsverletzungen. Wenn Sie in einen Unfall verwickelt waren, bei dem jemand verletzt wurde, ist es ratsam, unverzüglich rechtlichen Rat einzuholen. Ein auf Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt kann Ihnen helfen, die spezifischen Folgen Ihres Falles zu verstehen, und Sie bei den erforderlichen Schritten unterstützen. Kontaktieren Sie uns daher sofort nach jedem Unfall mit Personenschaden oder Todesfolge... Die Erstberatung ist wie immer kostenlos!

    Diebstahl

    Das Jugendstrafrecht in Deutschland regelt die Bestrafung von Jugendlichen, die eine Straftat begangen haben. Im Gegensatz zum Erwachsenenstrafrecht gilt für jugendliche Straftäter das Jugendgerichtsgesetz (JGG). Ziel des Jugendstrafrechts ist es, erzieherisch auf den Jugendlichen einzuwirken und seine soziale Integration zu fördern. Im gerichtlichen Verfahren wird die Hauptverhandlung von sogenannten Jugendrichtern geführt. Nachfolgend sind einige Aspekte aufgeführt, die im Jugendstrafrecht relevant sind:

    1. Alter: Das Jugendstrafrecht gilt für Jugendliche, die zur Tatzeit 14 bis unter 21 Jahre alt waren.
    2. Erzieherische Maßnahmen: Das Jugendstrafrecht gibt erzieherischen Maßnahmen den Vorzug vor repressiven Strafen. Vorrangiges Ziel ist die Resozialisierung und soziale Integration des Jugendlichen.
    3. Jugendstrafverfahren: Das Jugendstrafverfahren unterscheidet sich vom Strafverfahren für Erwachsene. Es ist weniger formell und soll den Jugendlichen aktiv in das Verfahren einbeziehen.
    4. Sanktionen: Anstelle von Freiheitsstrafen stehen im Jugendstrafrecht erzieherische Sanktionen im Vordergrund. Dazu gehören
      • Jugendstrafanstalt: Eine Freiheitsstrafe kann in einer Jugendstrafanstalt vollzogen werden, wobei die Bedingungen den Bedürfnissen und dem Entwicklungsstand des Jugendlichen angepasst werden. - Jugendarrest: Kurzfristige Freiheitsstrafe, die in einer Jugendarrestanstalt verbüßt wird.
      • Erziehungsmaßregeln: Dazu gehören z.B. Bewährungshilfe, gemeinnützige Arbeit oder Weisungen.
      • Erziehungsbeistand oder Betreuungshelfer: Einem Jugendlichen kann ein Erziehungsbeistand oder Betreuungshelfer zur Seite gestellt werden.
    5. Eintrag im Führungszeugnis: Im Jugendstrafrecht werden nicht alle Verurteilungen in das Führungszeugnis oder Erziehungsregister aufgenommen. Die Eintragungen sind zeitlich befristet und können in bestimmten Fällen wieder gelöscht werden.

    Strafrecht


    Wichtig ist, dass das Jugendgericht je nach den individuellen Umständen und der Art der Straftat eine angemessene Sanktion festlegt. Wenn Sie oder Ihre Kinder mit dem Jugendstrafrecht in Berührung kommen, ist es ratsam, sich von einem spezialisierten Anwalt beraten zu lassen, um die konkreten Umstände und Möglichkeiten der Verteidigung und Hilfe zu besprechen. Dabei sollte möglichst frühzeitig Rechtsrat eingeholt werden, damit die rechtliche Beratung und Hilfestellung nicht zu spät kommt. Sprechen Sie uns auf unsere kostenfreie Erstberatung an. Wir helfen sofort.

    Betrug

    Betrug ist in Deutschland als Straftatbestand im Strafgesetzbuch (StGB) in den §§ 263 bis 263b StGB geregelt. Betrug liegt vor, wenn jemand in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen durch Täuschung über Tatsachen bewegt.


    Nachfolgend werden einige wichtige Aspekte des Betrugs und mögliche Konsequenzen dargestellt:

    1. Tatbestand: Um einen Betrug nach § 263 StGB zu begehen, müssen mehrere Tatbestandsmerkmale erfüllt sein, darunter Täuschung, Irrtum, Vermögensverfügung und Vorsatz.
    2. Strafandrohung: Die Strafandrohung für Betrug kann je nach den Umständen der Tat variieren. In einfachen Fällen sind Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren möglich. In besonders schweren Fällen oder bei hohem Schaden kann die Strafe höher ausfallen.
    3. Besonders schwerer Fall des Betrugs: Unter bestimmten Umständen kann ein Betrug als besonders schwerer Fall eingestuft werden, was zu einer höheren Strafe führen kann. Dies kann der Fall sein, wenn gewerbsmäßig gehandelt wird, eine Bande besteht oder andere erschwerende Umstände vorliegen.




    Bei Verdacht auf Betrug kann Strafanzeige erstattet werden. Die Staatsanwaltschaft entscheidet dann, ob Anklage erhoben oder ein Strafverfahren eingeleitet wird.

    Neben den strafrechtlichen Konsequenzen kann der Geschädigte auch zivilrechtliche Schritte einleiten, um Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

    Es ist wichtig zu betonen, dass Betrug eine schwere Straftat ist und die genauen Folgen von den Umständen des Einzelfalls abhängen. Wenn Sie des Betrugs beschuldigt werden, sollten Sie unverzüglich anwaltlichen Rat einholen. Ein auf Strafrecht spezialisierter Anwalt kann Sie über Ihre Rechte informieren, Sie im Verfahren vertreten und Ihnen bei der Entwicklung einer geeigneten Verteidigungsstrategie behilflich sein. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung.

    Unterschlagung

    Die Unterschlagung ist in Deutschland als Straftatbestand im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt (§ 246 StGB). Eine Unterschlagung liegt vor, wenn jemand eine fremde bewegliche Sache, die er von einem anderen erhalten hat, rechtswidrig an sich bringt, obwohl er zur Herausgabe verpflichtet ist. Anders als beim Diebstahl muss sich die Sache bereits im Besitz des Täters befunden haben.


    Die Rechtsfolgen können je nach den Umständen des Falles unterschiedlich sein. Hier einige mögliche Folgen:

    1. Strafverfahren: Die Unterschlagung ist eine Straftat und kann je nach den Umständen strafrechtlich verfolgt werden. Das Strafmaß richtet sich nach dem Wert der unterschlagenen Sache und kann von einer Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren reichen. In besonders schweren Fällen kann die Strafe auch höher ausfallen.
    2. Vorstrafenregister: Eine Verurteilung wegen Unterschlagung kann zu einem Eintrag im Vorstrafenregister führen, der sich auf zukünftige Rechtsverhältnisse auswirken könnte.
    3. Schadenersatz: Der Geschädigte kann Schadenersatzansprüche geltend machen. Dieser kann sich auf den Wert der unterschlagenen Sache sowie auf etwaige weitere Schäden beziehen. Diese Ansprüche können neben dem Strafverfahren geltend gemacht werden.




    Wichtig ist, dass die genauen Folgen von den Umständen des Einzelfalls abhängen. Wenn Sie der Unterschlagung beschuldigt werden, ist es sehr ratsam, sich anwaltlich beraten zu lassen. Ein spezialisierter Anwalt, den Sie in unserer Kanzlei finden, kann Sie über Ihre Rechte informieren, Sie im Verfahren vertreten und Ihnen bei der Entwicklung einer geeigneten Verteidigungsstrategie behilflich sein. Lassen Sie sich kostenlos beraten.

    Raub und räuberische Erpressung

    Raub und räuberische Erpressung sind in Deutschland schwere Straftaten, die im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt sind. Hier die wichtigsten Unterschiede und möglichen strafrechtlichen Konsequenzen:

    1. Räuberischer Diebstahl (§ 249 StGB):
      • Raub ist die Wegnahme einer fremden Sache mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt. Der Täter wendet Gewalt oder Drohung an, um das Opfer zur Herausgabe oder zum Überlassen der Sache zu nötigen.
      • Der Strafrahmen für Raub reicht von Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bis zu lebenslanger Freiheitsstrafe.
    2. Räuberische Erpressung (§ 253 StGB):
      • Räuberische Erpressung ist die Nötigung einer Person mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt, um sich oder einen Dritten zu bereichern. Im Gegensatz zum Raub steht hier die Erpressung im Vordergrund.
      • Der Strafrahmen für räuberische Erpressung liegt zwischen einem Jahr und fünfzehn Jahren Freiheitsstrafe.

    Mögliche Folgen:

    1. Strafverfahren: Liegt ein hinreichender Tatverdacht vor, wird in der Regel ein Strafverfahren eingeleitet. Je nach den Umständen des Falles wird das Gericht das Strafmaß festsetzen. Dabei spielen Faktoren wie die Schwere der Tat, eventuelle Vorstrafen und die individuellen Umstände eine Rolle. Beide Straftatbestände können zu erheblichen Freiheitsstrafen führen.
    2. Vorstrafenregister: Eine Verurteilung wegen Raubes oder räuberischer Erpressung wird in der Regel in das Vorstrafenregister eingetragen und kann sich auf zukünftige rechtliche Angelegenheiten auswirken.
    3. Schadenersatz: Unter bestimmten Umständen kann das Opfer Schadenersatzansprüche geltend machen.




    Es ist wichtig zu betonen, dass die genauen strafrechtlichen Folgen von den Umständen des Einzelfalls abhängen. Wenn Sie des Raubes oder der räuberischen Erpressung beschuldigt werden, ist es sehr ratsam, unverzüglich anwaltlichen Rat einzuholen. Ein Rechtsanwalt kann die individuelle Situation einschätzen und bei der Verteidigung und Klärung der Rechtslage helfen. Wir beraten Sie im Rahmen unserer kostenlosen Ersteinschätzung.

    Untreue

    Untreue ist ein Straftatbestand, der im deutschen Strafgesetzbuch (StGB) in den §§ 266 und Unterabschnitt C "Vermögensdelikte" geregelt ist. Sie ist eine Pflichtverletzung einer Person, die fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen hat. Untreue kann sowohl im geschäftlichen als auch im privaten Bereich vorkommen. Da der Tatbestand und seine Auslegung sehr kompliziert erscheinen, hier zunächst einige grundlegende Informationen:

    1. Untreue (§ 266 StGB):

      Untreue liegt vor, wenn jemand, dem fremdes Vermögen anvertraut ist (z.B. als Treuhänder, Geschäftsführer, Vereinsvorstand), dieses vorsätzlich zu eigenen oder fremden Gunsten verletzt und dadurch dem Berechtigten einen Vermögensnachteil zufügt.
    2. Strafrahmen:

      Der Strafrahmen für Untreue reicht von Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren. In besonders schweren Fällen kann eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren verhängt werden. In bestimmten Fällen ist Untreue ein sogenanntes Antragsdelikt. Das bedeutet, dass der Geschädigte, in diesem Fall die Person, deren Vermögen betroffen ist, einen Strafantrag stellen muss, damit die Strafverfolgung eingeleitet wird.
    3. Zivilrechtliche Folgen:

      Neben den strafrechtlichen Folgen können auch zivilrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden. Der Geschädigte kann Schadensersatz verlangen.




    Es ist wichtig zu betonen, dass die genauen strafrechtlichen Konsequenzen bei diesem komplizierten Tatbestand von den Umständen des Einzelfalls abhängen. Wenn Ihnen Untreue vorgeworfen wird, ist es ratsam, unverzüglich anwaltlichen Rat einzuholen. Ein spezialisierter Rechtsanwalt kann Ihre individuelle Situation beurteilen, Sie über Ihre Rechte aufklären und Ihnen bei der Entwicklung einer Verteidigungsstrategie behilflich sein. Die Erstberatung durch unsere Strafverteidiger ist für Sie kostenlos.

    Körperverletzungsdelikte

    In Deutschland regelt das Strafgesetzbuch (StGB) verschiedene Arten von Körperverletzungsdelikten. Die Strafbarkeit richtet sich nach dem Grad der Schuld, der Schwere der Verletzung und den Umständen der Tat.

    Im Folgenden werden einige Arten von Körperverletzungsdelikten und die möglichen strafrechtlichen Konsequenzen dargestellt:

    1. Die einfache Körperverletzung (§ 223 StGB):
      • Die einfache Körperverletzung ist der Grundtatbestand und umfasst jede körperliche Misshandlung, die das körperliche Wohlbefinden des Opfers mehr als unerheblich beeinträchtigt.
      • Strafandrohung: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
    2. Gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB):
      • Bei der gefährlichen Körperverletzung ist die Gefährlichkeit der Tat erhöht, z.B. durch den Einsatz von Waffen oder gefährlichen Werkzeugen.
      • Strafandrohung: Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.
    3. Schwere Körperverletzung (§ 226 StGB):
      • Eine schwere Körperverletzung liegt vor, wenn die Tat in Tateinheit mit einer anderen Straftat (z.B. Raub, Vergewaltigung) begangen wird oder besonders schwere Folgen für das Opfer hat.
      • Strafandrohung: Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
    4. Misshandlung von Schutzbefohlenen (§ 225 StGB):
      • Dieser Straftatbestand erfasst die Misshandlung von Personen, die dem Täter zur Erziehung, Ausbildung oder Betreuung anvertraut sind.
      • Strafandrohung: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
    5. Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB):
      • Fahrlässige Körperverletzung ist eine fahrlässig, d.h. ohne Vorsatz, begangene Körperverletzung.
      • Strafandrohung: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.




    Zu beachten ist, dass die genauen strafrechtlichen Konsequenzen von den Umständen des Einzelfalls abhängen. Wenn Sie einer Körperverletzung beschuldigt werden, ist es ratsam, unverzüglich anwaltlichen Rat einzuholen. Ein spezialisierter Anwalt kann Sie über Ihre Rechte informieren, Sie im Verfahren vertreten und Ihnen bei der Entwicklung einer geeigneten Verteidigungsstrategie behilflich sein. Er kann Sie auch bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen kompetent unterstützen. Vereinbaren Sie einen Termin für eine kostenlose Erstberatung oder senden Sie uns Ihre Unterlagen für eine kostenlose Ersteinschätzung.