Abstandsregel mißachtet
Verstoß gegen Abstandsregeln im Straßenverkehr
Ein Verstoß gegen die Abstandsregeln im Straßenverkehr bedeutet, dass Sie keinen ausreichenden Sicherheitsabstand zu einem anderen Fahrzeug eingehalten haben.
Nach der StVO gibt es klare Vorschriften, wie groß der Abstand zwischen Ihrem Fahrzeug und dem vorausfahrenden Fahrzeug sein muss, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten.
Wenn Ihnen im Rahmen eines Bußgeldverfahrens vorgeworfen wird die Abstandsregel mißachtet zu haben, können Sie verschiedene Schritte unternehmen:
- Vorwurf überprüfen: Überprüfen Sie die genauen Umstände des Vorwurfs. Dazu kann auch die Prüfung der Abstandsvorschriften in Ihrem Land gehören, um festzustellen, ob tatsächlich ein Verstoß vorliegt.
- Beweise: Prüfen Sie die Beweise. Häufig stützen sich solche Vorwürfe auf Zeugenaussagen, Polizeiberichte oder Aufnahmen von Verkehrskameras. Es ist wichtig zu prüfen, ob die Beweise korrekt sind und ob es Gründe gibt, die Ihre Position stützen.
- Lassen Sie sich juristisch beraten: Wenden Sie sich an einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt. Er kann Sie über Ihre Rechte informieren, Ihnen bei der Bewertung der Beweise helfen und eine Verteidigungsstrategie entwickeln.
- Einspruch einlegen: Wenn Sie den Bußgeldbescheid für ungerechtfertigt halten, können Sie Einspruch einlegen. Es ist ratsam, so schnell wie möglich zu handeln, wenn Ihnen ein Abstandsverstoß vorgeworfen wird, um angemessen auf den Vorwurf zu reagieren und mögliche rechtliche Konsequenzen zu minimieren. Berücksichtigen Sie auch, dass Sie nach Zustellung des Bußgeldbescheides nur 2 Wochen Zeit haben , um Einspruch einzulegen.Daher besser schon nach Erhalt der Anhörung zum Anwalt und sich (kostenfrei) bei uns beraten lassen.
Es ist wichtig zu betonen, dass die genauen Strafen variieren können und von den Umständen des Verstoßes abhängen. Wenn Sie einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid erhalten, sollten Sie sich juristisch beraten lassen, ob alles mit rechten Dingen zugegangen ist und der Bescheid in Ordnung ist. Wenden Sie sich daher an einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt, um Punkte in Flensburg, Fahrverbote oder Probezeitverlängerungen zu vermeiden – wir helfen Ihnen sofort und die Erstberatung ist selbstverständlich kostenlos.