Handy am Steuer

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    In Deutschland ist die Benutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung verboten. Verstöße gegen diese Regelung gelten als Ordnungswidrigkeit und werden entsprechend geahndet. Das genaue Strafmaß hängt von den Umständen des Verstoßes ab.

    Hier einige mögliche Konsequenzen:

    • Bußgeld: Die Nutzung eines Mobiltelefons am Steuer ohne Freisprecheinrichtung wird in der Regel mit einem Bußgeld geahndet. Die genaue Höhe kann je nach Bundesland und Umständen variieren.
    • Punkte in Flensburg: In Deutschland gibt es das Punktesystem „Flensburger Verkehrssünderkartei“. Punkte gibt es für Verstöße im Straßenverkehr. Telefonieren am Steuer kann mit Punkten in Flensburg geahndet werden.
    • Fahrverbot: Bei wiederholten Verstößen oder besonders gefährlichen Situationen kann ein Fahrverbot verhängt werden.
    • Verlängerung der Probezeit: Wenn Sie sich in der Probezeit befinden, kann diese verlängert werden.

    Es ist wichtig zu betonen, dass die genauen Strafen variieren können und von den Umständen des Verstoßes abhängen. Wenn Sie einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid erhalten, sollten Sie sich juristisch beraten lassen, ob alles mit rechten Dingen zugegangen ist und der Bescheid in Ordnung ist. Wenden Sie sich daher an einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt, um Punkte in Flensburg, Fahrverbote oder Probezeitverlängerungen zu vermeiden – wir helfen Ihnen sofort und die Erstberatung ist selbstverständlich kostenlos ….Achtung: Über 50 % der Bußgeldbescheide sind fehlerhaft!

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