Verkehrsunfall verursacht?

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    Wenn Sie einen Verkehrsunfall verursacht haben, beachten Sie folgende Hinweise

     

    Die Strafen für das Verursachen eines Verkehrsunfalls hängen in Deutschland stark von den Umständen und dem Verschulden des Fahrers ab. Man unterscheidet zwischen reinen Sachschäden, Personenschäden und grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

    Mögliche Folgen sind:

     

    1. Ordnungswidrigkeit (bei leichter Fahrlässigkeit):Wurde der Unfall durch leichtes Verschulden verursacht, kann es sich um eine Ordnungswidrigkeit handeln:

      • Bußgeld: Die Höhe des Bußgeldes richtet sich nach der Schwere des Verstoßes (z.B. Rotlichtverstoß, Geschwindigkeitsüberschreitung).
      • Punkte in Flensburg: Je nach Schwere des Verstoßes werden Punkte im Fahreignungsregister eingetragen.
      • Fahrverbot: In schweren Fällen kann ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten verhängt werden.

    2. Strafrechtliche Konsequenzen (bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz):Wird der Unfall grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht oder kommt es zu Personenschäden, kommen strafrechtliche Sanktionen in Betracht:

      • Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB): Fahrlässige Körperverletzung liegt vor, wenn ein Verkehrsteilnehmer durch rücksichtsloses Verhalten einen anderen verletzt. Die Strafe kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren sein.
      • Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB): Wird durch den Unfall ein Mensch getötet, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.

    3. Entziehung der Fahrerlaubnis:In schwereren Fällen, insbesondere bei Personenschäden oder grober Fahrlässigkeit, kann die Fahrerlaubnis entzogen werden. Dies kann mit einer Sperrfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis verbunden werden.

    4. Schadenersatz und Schmerzensgeld:Unabhängig von straf- oder bußgeldrechtlichen Konsequenzen können zivilrechtliche Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld entstehen, wenn Dritte durch den Unfall geschädigt wurden.

    Es ist wichtig zu betonen, dass die genauen Strafen variieren können und von den Umständen des Verstoßes abhängen. Wenn Sie einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid erhalten, sollten Sie sich juristisch beraten lassen, ob alles mit rechten Dingen zugegangen ist und der Bescheid in Ordnung ist. Wenden Sie sich daher an einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt, um Punkte in Flensburg, Fahrverbote oder Probezeitverlängerungen zu vermeiden – wir helfen Ihnen sofort und die Erstberatung ist selbstverständlich kostenlos ….Achtung: Über 50 % der Bußgeldbescheide sind fehlerhaft!

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