Sonstige Bußgeldangelegenheiten im Straßenverkehr

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    Neben den auf diesen Seiten aufgeführten Bußgeldangelegenheiten gibt es noch zahlreiche sonstige Bußgeldangelegenheiten im Straßenverkehr, bei denen unsere spezialisierten Rechtsanwälte Sie rechtlich beraten und unterstützen.

    Einige der sonstigen Bußgeldangelegenheiten im Straßenverkehr haben wir hier für Sie aufgelistet

    1. Falschparken Parken im Halteverbot (z.B. auf Gehwegen, in zweiter Reihe, an Bushaltestellen) Das Blockieren von Rettungswegen oder das Parken auf Behindertenparkplätzen wird mit höheren Bußgeldern geahndet.
    2. Überholen im Überholverbot Missachtung des Überholverbots (z.B. an gefährlichen Stellen wie Kurven oder Kreuzungen)
    3. Missachtung der Vorfahrt Missachtung der Vorfahrtsregeln oder Nichtbeachtung von Vorfahrtszeichen
    4. Fahren ohne Sicherheitsgurt Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes während der Fahrt, dies gilt auch für Mitfahrer
    5. Verstoß gegen Umweltzonenregelungen Fahren in einer Umweltzone ohne Umweltplakette
    6. Falsches Befahren von Baustellen Missachtung der Baustellenbeschilderung, z.B. Fahren auf gesperrten Fahrstreifen
    7. Das Missachten von Halte- und Parkverboten. Hierzu zählt das Ignorieren von Halte- und Parkverbotsschildern.
    8. Nicht vorschriftsmäßige Ladungssicherung Nicht gesicherte Ladung, die ein Sicherheitsrisiko darstellt.
    Es ist wichtig zu betonen, dass die genauen Strafen variieren können und von den Umständen des Verstoßes abhängen. Wenn Sie einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid erhalten, sollten Sie sich juristisch beraten lassen, ob alles mit rechten Dingen zugegangen ist und der Bescheid in Ordnung ist. Wenden Sie sich daher an einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt, um Punkte in Flensburg, Fahrverbote oder Probezeitverlängerungen zu vermeiden – wir helfen Ihnen sofort und die Erstberatung ist selbstverständlich kostenlos.
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