Jugendstrafrecht
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Das Jugendstrafrecht in Deutschland regelt die Bestrafung von Jugendlichen, die eine Straftat begangen haben.
Im Gegensatz zum Erwachsenenstrafrecht gilt für jugendliche Straftäter das Jugendgerichtsgesetz (JGG). Ziel des Jugendstrafrechts ist es, erzieherisch auf den Jugendlichen einzuwirken und seine soziale Integration zu fördern. Im gerichtlichen Verfahren wird die Hauptverhandlung von sogenannten Jugendrichtern geführt. Nachfolgend sind einige Aspekte aufgeführt, die im Jugendstrafrecht relevant sind:- Alter: Das Jugendstrafrecht gilt für Jugendliche, die zur Tatzeit 14 bis unter 21 Jahre alt waren.
- Erzieherische Maßnahmen: Das Jugendstrafrecht gibt erzieherischen Maßnahmen den Vorzug vor repressiven Strafen. Vorrangiges Ziel ist die Resozialisierung und soziale Integration des Jugendlichen.
- Jugendstrafverfahren: Das Jugendstrafverfahren unterscheidet sich vom Strafverfahren für Erwachsene. Es ist weniger formell und soll den Jugendlichen aktiv in das Verfahren einbeziehen.
- Sanktionen: Anstelle von Freiheitsstrafen stehen im Jugendstrafrecht erzieherische Sanktionen im Vordergrund. Dazu gehören
- Jugendstrafanstalt: Eine Freiheitsstrafe kann in einer Jugendstrafanstalt vollzogen werden, wobei die Bedingungen den Bedürfnissen und dem Entwicklungsstand des Jugendlichen angepasst werden. – Jugendarrest: Kurzfristige Freiheitsstrafe, die in einer Jugendarrestanstalt verbüßt wird.
- Erziehungsmaßregeln: Dazu gehören z.B. Bewährungshilfe, gemeinnützige Arbeit oder Weisungen.
- Erziehungsbeistand oder Betreuungshelfer: Einem Jugendlichen kann ein Erziehungsbeistand oder Betreuungshelfer zur Seite gestellt werden.
- Eintrag im Führungszeugnis: Im Jugendstrafrecht werden nicht alle Verurteilungen in das Führungszeugnis oder Erziehungsregister aufgenommen. Die Eintragungen sind zeitlich befristet und können in bestimmten Fällen wieder gelöscht werden.
Wichtig ist, dass das Jugendgericht je nach den individuellen Umständen und der Art der Straftat eine angemessene Sanktion festlegt. Wenn Sie oder Ihre Kinder mit dem Jugendstrafrecht in Berührung kommen, ist es ratsam, sich von einem spezialisierten Anwalt beraten zu lassen, um die konkreten Umstände und Möglichkeiten der Verteidigung und Hilfe zu besprechen. Dabei sollte möglichst frühzeitig Rechtsrat eingeholt werden, damit die rechtliche Beratung und Hilfestellung nicht zu spät kommt. Sprechen Sie uns auf unsere kostenfreie Erstberatung an. Wir helfen sofort.