Personenschaden verursacht
Unfall mit Personenschaden
Wenn Sie in einen Unfall verwickelt waren, bei dem jemand verletzt oder getötet wurde, können die rechtlichen Folgen je nach den Umständen des Unfalls unterschiedlich sein. Nachstehend sind einige mögliche Folgen aufgeführt:
- Strafverfahren: Je nach den Umständen des Unfalls und Ihrem Verschulden können strafrechtliche Konsequenzen drohen. Diese können von einer Geldstrafe bis hin zu einer Freiheitsstrafe reichen, insbesondere wenn der Unfall auf Fahrlässigkeit, Trunkenheit am Steuer oder andere strafbare Handlungen zurückzuführen ist. Besonders schwerwiegend sind die Folgen natürlich, wenn der Unfall zum Tod eines Menschen geführt hat.
- Führerscheinmaßnahmen: Bei einem Unfall mit Personenschaden können die Strafverfolgungsbehörden oder die Führerscheinbehörde Maßnahmen ergreifen. Das kann ein Fahrverbot, eine Verlängerung der Probezeit oder sogar der Entzug der Fahrerlaubnis sein.
- Schadenersatz: Sie können verpflichtet werden, den durch den Unfall verursachten Schaden zu ersetzen. Dabei kann es sich um Arztkosten, Schmerzensgeld und andere finanzielle Aufwendungen handeln. Diese Kosten sind jedoch in der Regel durch die Kfz-Haftpflichtversicherung gedeckt.
- Zivilrechtliche Ansprüche: Der Geschädigte oder seine Versicherung können zivilrechtliche Ansprüche gegen Sie geltend machen. Dies kann zu finanziellen Forderungen führen, insbesondere wenn die Versicherungsprämie nicht oder nicht rechtzeitig gezahlt wurde. Problematisch wird es auch, wenn Sie bei dem Unfall eine Pflichtverletzung begangen haben (z.B. Trunkenheit am Steuer, Unfallflucht etc.) – dann kann es richtig teuer werden…
- Versicherungsrechtliche Konsequenzen: Ihr Versicherungsschutz kann sich ändern und Ihre Versicherungsbeiträge können steigen. Unter Umständen kann der Versicherungsvertrag gekündigt werden.
Wichtig ist, dass die genauen Folgen von verschiedenen Faktoren abhängen, unter anderem vom Unfallhergang, der Schuldfrage oder dem Vorliegen von Obliegenheitsverletzungen. Wenn Sie in einen Unfall verwickelt waren, bei dem jemand verletzt wurde, ist es ratsam, unverzüglich rechtlichen Rat einzuholen. Ein auf Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt kann Ihnen helfen, die spezifischen Folgen Ihres Falles zu verstehen, und Sie bei den erforderlichen Schritten unterstützen. Kontaktieren Sie uns daher sofort nach jedem Unfall mit Personenschaden oder Todesfolge… Die Erstberatung ist wie immer kostenlos!