Straßenverkehrsgefährdung im Straßenverkehr

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    Straßenverkehrsgefährdung

    Straßenverkehrsgefährdung (§ 315c StGB) bezeichnet Handlungen im Straßenverkehr, die die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer gefährden, ohne dass eine konkrete Gefahr für Leib oder Leben anderer besteht. Dies kann durch rücksichtsloses oder grob verkehrswidriges Verhalten geschehen, das die Gefahr eines erheblichen Sachschadens mit sich bringt.

    Das genaue Strafmaß hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Mögliche Strafen sind

    1. Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. In minder schweren Fällen kann auch eine geringere Strafe verhängt werden.
    2. Entzug der Fahrerlaubnis: Bei einer Verurteilung wegen Gefährdung des Straßenverkehrs ist mit einem Entzug der Fahrerlaubnis zu rechnen. Die Dauer des Entzugs hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Häufig wird der Führerschein bereits im Ermittlungsverfahren (vorläufig) beschlagnahmt.
    3. Geldstrafe: Neben der Freiheitsstrafe kann das Gericht auch eine Geldstrafe verhängen, deren Höhe von den Umständen des Einzelfalls abhängt.

    Es ist wichtig zu betonen, dass die genaue Höhe der Strafe von den Umständen des Einzelfalls abhängt. Wenn Sie einer Gefährdung des Straßenverkehrs beschuldigt werden, ist es sehr ratsam, sich von einem auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt beraten zu lassen. Er kann Ihre individuelle Situation beurteilen, Sie über Ihre Rechte informieren und Ihnen bei der Entwicklung einer Verteidigungsstrategie behilflich sein. Auch wenn Ihnen der Führerschein vorläufig entzogen wurde, sollten Sie sich sofort an einen Anwalt wenden. Fordern Sie deshalb direkt Ihre persönliche und kostenlose Erstberatung bei uns an.

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