Raub und räuberische Erpressung
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Raub und räuberische Erpressung sind in Deutschland schwere Straftaten.
Raub und räuberische Erpressung sind in Deutschland schwere Straftaten, die im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt sind.
Hier die wichtigsten Unterschiede und möglichen strafrechtlichen Konsequenzen:
- Räuberischer Diebstahl (§ 249 StGB):
- Raub ist die Wegnahme einer fremden Sache mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt. Der Täter wendet Gewalt oder Drohung an, um das Opfer zur Herausgabe oder zum Überlassen der Sache zu nötigen.
- Der Strafrahmen für Raub reicht von Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bis zu lebenslanger Freiheitsstrafe.
- Räuberische Erpressung (§ 253 StGB):
- Räuberische Erpressung ist die Nötigung einer Person mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt, um sich oder einen Dritten zu bereichern. Im Gegensatz zum Raub steht hier die Erpressung im Vordergrund.
- Der Strafrahmen für räuberische Erpressung liegt zwischen einem Jahr und fünfzehn Jahren Freiheitsstrafe.
Mögliche Folgen:
- Strafverfahren: Liegt ein hinreichender Tatverdacht vor, wird in der Regel ein Strafverfahren eingeleitet. Je nach den Umständen des Falles wird das Gericht das Strafmaß festsetzen. Dabei spielen Faktoren wie die Schwere der Tat, eventuelle Vorstrafen und die individuellen Umstände eine Rolle. Beide Straftatbestände können zu erheblichen Freiheitsstrafen führen.
- Vorstrafenregister: Eine Verurteilung wegen Raubes oder räuberischer Erpressung wird in der Regel in das Vorstrafenregister eingetragen und kann sich auf zukünftige rechtliche Angelegenheiten auswirken.
- Schadenersatz: Unter bestimmten Umständen kann das Opfer Schadenersatzansprüche geltend machen.
Es ist wichtig zu betonen, dass die genauen strafrechtlichen Folgen von den Umständen des Einzelfalls abhängen. Wenn Sie des Raubes oder der räuberischen Erpressung beschuldigt werden, ist es sehr ratsam, unverzüglich anwaltlichen Rat einzuholen. Ein Rechtsanwalt kann die individuelle Situation einschätzen und bei der Verteidigung und Klärung der Rechtslage helfen. Wir beraten Sie im Rahmen unserer kostenlosen Ersteinschätzung.