Heilbehandlungskosten

« Back to Glossary Index

Der Verletzte hat Anspruch auf Ersatz der tatsächlich entstehenden Kosten für alle erforderlichen Heilbehandlungsmaßnahmen. Auch Kosten für kosmetische Operationen sind zu erstatten, solange deren Höhe nicht außer Verhältnis zur Beeinträchtigung des Verletzten stehen.

Nach oben scrollen
Dr. Hoog - Ihre Kanzlei für Verkehrsrecht und Schadenmanagement bei Verkehrsunfällen hat 4,90 von 5 Sternen 442 Bewertungen auf ProvenExpert.com