Abschleppkosten entstehen nach einem Autounfall immer beim Abschleppen von der Unfallstelle zur nächsten Reparaturwerkstatt und sind grundsätzlich erstattungsfähig.
Falls eine weiter entfernte Werkstatt gewählt wird, werden die zusätzlichen Abschleppkosten meist nur bei berechtigten Gründen (z.B. preisgünstigere Werkstatt oder spezielle Fachwerkstatt) ersetzt.
Sofern eine ausreichende Begründung nicht vorliegt, wird häufig ein Differenzbetrag vom Versicherer verlangt. Beispielsweise wenn Wert auf die Reparatur durch eine „Werkstatt des Vertrauens“ bevorzugt wird.
Eventuell anfallende höhere Abschleppkosten sollten immer im Vorfeld mit dem Versicherungsunternehmen geklärt werden.