Startseite » Abschleppkosten nach einem Autounfall

Abschleppkosten nach einem Autounfall

Abschleppkosten entstehen nach einem Autounfall immer beim Abschleppen von der Unfallstelle zur nächsten Reparaturwerkstatt und sind grundsätzlich erstattungsfähig.
Falls eine weiter entfernte Werkstatt gewählt wird, werden die zusätzlichen Abschleppkosten meist nur bei berechtigten Gründen (z.B. preisgünstigere Werkstatt oder spezielle Fachwerkstatt) ersetzt.

Sofern eine ausreichende Begründung nicht vorliegt, wird häufig ein Differenzbetrag vom Versicherer verlangt. Beispielsweise wenn Wert auf die Reparatur durch eine „Werkstatt des Vertrauens“ bevorzugt wird.

Eventuell anfallende höhere Abschleppkosten sollten immer im Vorfeld mit dem Versicherungsunternehmen geklärt werden.




Anmerkung:
Die hier zur Verfügung gestellten Inhalte werden ständig erweitert und mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert.
Eine Haftung für Vollständigkeit und Aktualität, sowie Richtigkeit der hier veröffentlichten Texte können wir dennoch nicht übernehmen.
Darüber hinaus möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die hier veröffentlichten Informationen keine Rechtsberatung ersetzen können und empfehlen daher die Kontaktaufnahme mit unserer Kanzlei!

« Zurück zur Übersicht