Fallen aufgrund eines Totalschadens Entsorgungskosten an, sind auch diese vom Haftpflichtversicherer zu ersetzen.
Die Bezifferung des entsprechenden Schadens erfolgt stets konkret durch Vorlage einer Rechnung. Fiktive Entsorgungskosten werden häufig nicht anerkannt.
Anmerkung:
Die hier zur Verfügung gestellten Inhalte werden ständig erweitert und mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert.
Eine Haftung für Vollständigkeit und Aktualität, sowie Richtigkeit der hier veröffentlichten Texte können wir dennoch nicht übernehmen.
Darüber hinaus möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die hier veröffentlichten Informationen keine Rechtsberatung ersetzen können und empfehlen daher die Kontaktaufnahme mit unserer Kanzlei!