Startseite » Finanzierungskosten

Finanzierungskosten

Kann der Geschädigte z.B. Reparatur- oder Mietwagenkosten nicht aus eigenen Mitteln bezahlen, darf er zur Erfüllung dieser Verbindlichkeiten einen Kredit aufnehmen und den Schädiger mit den entsprechenden Kosten belasten, wenn er zuvor den Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer rechtzeitig auf die Notwendigkeit der Kreditaufnahme hingewiesen hat.




Anmerkung:
Die hier zur Verfügung gestellten Inhalte werden ständig erweitert und mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert.
Eine Haftung für Vollständigkeit und Aktualität, sowie Richtigkeit der hier veröffentlichten Texte können wir dennoch nicht übernehmen.
Darüber hinaus möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die hier veröffentlichten Informationen keine Rechtsberatung ersetzen können und empfehlen daher die Kontaktaufnahme mit unserer Kanzlei!

« Zurück zur Übersicht