Die Kosten für Sachverständigengutachten werden regelmäßig von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen. Lediglich bei sogenannten „Bagatellschäden“ (unter 1.000 Euro) kann es in soweit Probleme geben. Dann hilft regelmäßig ein Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt.
Hilfreich ist im übrigen die Einschaltung eines sogenannten „freien“ Sachverständigen, dem keine Versicherungsnähe unterstellt werden kann.
Anmerkung:
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