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Mietfahrzeug

Der Geschädigte kann sich alternativ im Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungszeitraum ein Mietfahrzeug nehmen, dessen Kosten zu ersetzen sind.
Allerdings sollte er sich nach dem günstigsten Mietpreis erkundigen. Da der Geschädigte während der Mietzeit laufende Kosten für das eigene Fahrzeug erspart, empfiehlt es sich – um keinen Abzug zu riskieren -, ein geringerwertiges Fahrzeug zu mieten.




Anmerkung:
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Eine Haftung für Vollständigkeit und Aktualität, sowie Richtigkeit der hier veröffentlichten Texte können wir dennoch nicht übernehmen.
Darüber hinaus möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die hier veröffentlichten Informationen keine Rechtsberatung ersetzen können und empfehlen daher die Kontaktaufnahme mit unserer Kanzlei!

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