Der Geschädigte kann sich alternativ im Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungszeitraum ein Mietfahrzeug nehmen, dessen Kosten zu ersetzen sind.
Allerdings sollte er sich nach dem günstigsten Mietpreis erkundigen. Da der Geschädigte während der Mietzeit laufende Kosten für das eigene Fahrzeug erspart, empfiehlt es sich – um keinen Abzug zu riskieren -, ein geringerwertiges Fahrzeug zu mieten.
Mietfahrzeug
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