In der Rechtsprechung ist es anerkannt, dass der Geschädigte während der Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungsdauer eine Entschädigung für den eingetretenen Nutzungsausfall seines Fahrzeuges verlangen kann. Ein Schadengutachten enthält daher regelmäßig auch Feststellungen zur Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungsdauer.
Die Höhe des Nutzungsausfalls wird in der Praxis durch entsprechende Tabellen ermittelt, in denen die einzelnen Fahrzeugtypen in Klassen eingestuft werden. Je nach Größe, Ausstattung und Alter Ihres Fahrzeuges können ca. 27,00 – 175,00 Euro pro Tag gerechnet werden.
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