Werkstattwahl

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Der Geschädigte bei einem Autounfall hat das Recht auf die freie Wahl der Werkstatt zur Behebung des entstandenen Schades.
Angebote der Versicherungen, zu einer bestimmten Werkstatt zu gehen, können abgelehnt werden. Solche empfohlenen Werkstätten arbeiten meist eng mit dem Versicherungsunternehmen zusammen.
Dadurch hat man häufig das Risiko, dass besonders billig und damit qualitativ minderwertig repariert wird.

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