Trotz durchgeführter Reparatur eines Unfallfahrzeuges kann daran in Form eines technischen oder merkantilen Minderwertes ein Makel zurückbleiben.
Der technische Minderwert wird in den Fällen angenommen, in denen im Rahmen der Reparaturarbeiten nicht sämtliche Schäden in technisch einwandfreier Art und Weise beseitigt werden konnten.
Demgegenüber handelt es sich beim sogenannten „Merkantilen Minderwert“ um den „Makel“, den das Fahrzeug allein dadurch behält, dass es als Unfallfahrzeug zu qualifizieren ist. Dieser Makel führt bei der Veräußerung des Fahrzeugs regelmäßig zu einem Mindererlös.
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